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Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wichtige Informationen für Angehörige

Sie haben ein Recht auf Entlastung

Wussten Sie, dass Sie als pflegende Angehörige ein staatlich zugesichertes Recht auf Entlastung haben?

Im Sozialgesetzbuch sind zwei Angebote definiert, die jedem pflegenden Angehörigen zustehen: die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. In beiden Fällen übernimmt die Pflegekasse die pflegebezogenen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von maximal 28 Tagen im Kalenderjahr. Der Unterschied zwischen der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege liegt in den Voraussetzungen, aufgrund derer die jeweilige Leistung beantragt werden kann.

Auf dieser Website möchten wir Sie über Ihr Recht auf Entlastung informieren, Ihnen Tipps zur Antragstellung und Durchführung geben und Ihnen von unseren Erfahrungen berichten. Denn die Cura Unternehmensgruppe ist mit über 50 Senioreneinrichtungen einer der großen Pflegedienstleister in Deutschland.

Alle Cura und Maternus Seniorencentren bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Angehörigen für die Dauer der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege unterzubringen. In jeder Einrichtung können Sie sich hierzu unverbindlich informieren.